Buchhandel öffnet ab 8. März
Gestern fand ein Corona-Gipfel zwischen Bund und Länder statt. Das Ergebnis ist für den Einzelhandel durchaus erfreulich.
Grundsätzlich darf ab Montag, 8. März, der Buchhandel wieder öffnen, zusätzlich auch Blumengeschäfte und Baumärkte. Denn: Alle diese Geschäfte werden ab sofort dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet. Heißt auch: Öffnungen sind hier nicht an das Erreichen von Inzidenzen gekoppelt. Als Vorgaben werden gemacht:
- Hygienekonzepte
- Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.
Der restliche Einzelhandel darf ab 8. März erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 öffnen (ebenfalls mit Kundenbeschränkungen pro qm und Hygienekonzepten), bei Werten bis 100 darf er nur nach Terminvergabe Kunden einzeln einkaufen lassen („Click & Meet“). Diese Regeln können für ein Bundesland oder regional angewandt werden – das liegt in der Hand des jeweiligen Bundeslandes.
Sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt, werden die Öffnungen aber wieder auf den Stand der Maßnahmen bis zum 7. März zurückgenommen – das ist die sogenannte „Notbremse“. Das gebe einen „Puffer“ in der Wartezeit auf mehr Impfungen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.
In Regionen, in denen der Inzidenzwert unter 35 liegt, sind weitergehende Öffnungen zulässig, insbesondere auch bei privaten Kontakten. Das solle ein „Anreiz“ sein, sich möglichst vernünftig zu verhalten.